Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anwendungshinweis

Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche Sie jederzeit unter https://huyo.de/allgemeine-geschaeftsbedingungen/ einsehen können, regeln das Vertragsverhältnis zwischen Huyo.de, als Angebot der Dobaro GmbH, Flöthstraße 14, 31020 Salzhemmendorf, diese vertreten durch ihren Geschäftsführer Jan Buckendahl (im folgenden „Auftragnehmer“) und deren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“ oder „Vertragspartner“), über Leistungen aus dem kostenpflichtigen Angebot der Internetpräsenz von Huyo.de, mit Ausnahme des Verbrauchsgüterkaufs (§ 474 BGB). Diese AGB gelten unabhängig davon, ob Sie Verbraucher, Unternehmer oder Kaufmann sind.

§ 1 – Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

1. Für die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, dass der Auftragnehmer Ihrer Geltung ausdrücklich zustimmt. Dies gilt auch, wenn wir der Einbeziehung von Bedingungen des Auftraggebers nicht ausdrücklich widersprechen.

2. Als „Verbraucher“ im Sinne dieser Geschäftsbedingungen gilt jede natürliche Person, die den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches – BGB).

3. Als „Unternehmer“ gilt jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 Abs. 1 BGB).

§ 2 – Vertragspartner

Im Fall eines Vertragsschlusses kommt der Vertrag mit

Dobaro GmbH
Flöthstraße 14
31020 Salzhemmendorf
Deutschland

E-Mail: info@dobaro.com
Telefon: +49 (0) 5153/4831-9100
Fax: +49 (0) 5153/4831-9101

Registergericht: Amtsgericht Hannover
Registernummer: HRB 214931

vertreten durch: Jan Buckendahl

zustande.

§ 3 – Leistungsbeschreibung

1. Die in den Darstellungen des Auftragnehmers gemachten Leistungsbeschreibungen und festgelegten Beschaffenheiten legen die Eigenschaften des Liefergegenstandes umfassend fest. Insbesondere enthalten öffentliche Äußerungen des Auftragnehmers, des Herstellers, deren Gehilfen oder Dritter (z.B. Darstellungen von Produkteigenschaften in der Öffentlichkeit) keine diese Leistungsbeschreibung ergänzenden oder verändernden Beschreibungen des Liefergegenstandes.

2. Die Darstellungen auf der Website des Auftragnehmers stellen kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes dar. Mit der Bestellung der gewünschten Leistung gibt der Auftraggeber ein für ihn verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab, indem er die vorgesehene Bestellprozedur erfolgreich durchläuft.

a.) Die Bestellung erfolgt dabei in folgenden Schritten:

– Auswahl der gewünschten Dienstleistung und Angabe der zur Ausführung benötigten Informationen (z.B. Unternehmenswebsite, Social Media Präsenz)

– Bestätigung durch Anklicken des Buttons „In den Warenkorb“

– Prüfung der Angaben im Warenkorb

– Betätigung des Buttons „Weiter zur Kasse“

– Ausfüllen der Rechnungsadresse und Auswahl einer Zahlungsmethode

– verbindliche Absendung der Bestellung durch Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“

b.) Vor dem verbindlichen Absenden der Bestellung kann der Auftraggeber durch betätigen der in dem von ihm verwendeten Internet Browser enthaltenen „Zurück-Taste“ nach Kontrolle seiner Angaben wieder zu der Internetseite gelangen, auf der seine Angaben erfasst wurden und Eingabefehler berichtigen bzw. durch Schließen des Internet Browser den Bestellvorgang abbrechen.

3. Der Auftragnehmer behält sich vor, in Einzelfällen Bestellungen abzulehnen. Dies insbesondere, wenn der Verdacht auf missbräuchliche Verwendung besteht. Ein Anspruch des Auftraggebers wird hierdurch in keinem Fall begründet.

4. Ansonsten bestätigt der Auftraggeber zunächst den Eingang der Bestellung unmittelbar durch eine automatisch generierte E-Mail, welche noch keine Annahme des Angebotes darstellt, sondern lediglich eine Eingangsbestätigung.

5. Der Vertragsschluss erfolgt sodann durch eine gesonderte (ausdrückliche) Annahmeerklärung des Auftragnehmers per E-Mail, durch welche das Angebot des Kunden als angenommen gilt und ein Vertrag zustande gekommen ist.

6. Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist deutsch.

7. Der Vertragstext wird auf den Systemen des Auftragnehmers gespeichert, ist jedoch für den Auftraggeber nicht zugänglich. Der Vertragstext kann dem Auftraggeber nach Vertragsabschluss nicht erneut zur Verfügung gestellt werden. Es wird daher empfohlen, dass der Auftraggeber den ihm per E-Mail übersandten Vertragstext sorgfältig aufbewahrt.

§ 4 – Widerrufsrecht

Ist der Kunde Verbraucher, so steht ihm ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu:

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Dobaro GmbH
Flöthstraße 14
31020 Salzhemmendorf
Deutschland

E-Mail: info@dobaro.com

Telefon: +49 (0) 5153/4831-9100

Fax: +49 (0) 5153/4831-9101

Registergericht: Amtsgericht Hannover
Registernummer: HRB 214931

vertreten durch: Jan Buckendahl

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, dass sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wohl ausdrücklich etwas Anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlungsentgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung Willen der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistung entspricht.

Besonderer Hinweis auf vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zu Erbringung von Dienstleistungen auch dann, wenn der Unternehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er ein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verliert.

§ 5 – Selbstbelieferungsvorbehalt

Der Auftragnehmer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit er trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrages seinerseits einen Liefergegenstand, der zur Erfüllung des Vertrages notwendig ist, nicht erhält; die Verantwortlichkeit des Auftragnehmers für Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt nach Maßgabe des § 10 dieser Bedingungen unberührt. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und, wenn er zurücktreten will, das Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben; der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber im Falle des Rücktritts die entsprechende Gegenleistung unverzüglich erstatten.

§ 6 – Lieferzeit

Die Lieferzeit beträgt, soweit im Rahmen des Vertragsschlusses zwischen den Parteien nicht anders vereinbart, ca. 14 Tage ab Vertragsabschluss. Der Auftraggeber kann 14 Tage nach Überschreitung des unverbindlichen Liefertermins den Auftragnehmer schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern; mit Zugang der Aufforderung kommt der Auftragnehmer in Verzug.

§ 7 – Eigentumsvorbehalt

Der Liefergegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

§ 8 – Mängelhaftung, Rügepflicht, Nachbesserungsversuche

1. Ist der Auftraggeber Unternehmer, so bestehen Mängelansprüche nicht, bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder eine unerhebliche Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.

2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, offensichtliche Mängel innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Ware dem Auftragnehmer anzuzeigen; zur Wahrung der Frist genügt die Absendung der Anzeige innerhalb der Frist. Später auftretende Mängel sind unverzüglich anzuzeigen. Die Mängel sind schriftlich und so detailliert wie dem Auftraggeber möglich zu beschreiben.

3. Zeigt der Auftraggeber einen Mangel an, der gemäß der Überprüfung des Auftragnehmers nicht besteht, und hatte der Auftraggeber bei der Anzeige Kenntnis von dem Nichtbestehen des Mangels oder war er infolge Fahrlässigkeit im Irrtum hierüber, so hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer den entstandenen Schaden zu ersetzen. Der Auftraggeber ist berechtigt nachzuweisen, dass der angezeigte Mangel doch besteht. Im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen ist der Auftragnehmer insbesondere berechtigt, die beim Auftragnehmer entstandenen Aufwendungen, etwa für die Untersuchung der Sache oder die vom Auftraggeber verlangte Reparatur, vom Auftraggeber erstattet zu verlangen.

4. Der Auftragnehmer ist im Rahmen der Nacherfüllung in keinem Fall zur erneuten Erbringung der Leistungen verpflichtet.

5. Das Verlangen des Auftraggebers auf Nacherfüllung hat in Textform zu erfolgen. Dem Auftragnehmer ist für die Nacherfüllung eine Frist von 2 Wochen einzuräumen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so steht dem Auftraggeber das Recht zu, zu mindern oder – wenn nicht eine Bauleistung Gegenstand der Mängelhaftung ist – nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Unberührt bleibt das Recht des Auftraggebers, nach § 10 dieser Bedingungen Schadensersatz zu verlangen.

§ 9 – Zahlungsbedingungen

1. Sämtliche Preisangaben des Anbieters sind Bruttopreise und enthalten somit die gesetzliche Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile. Für den Fall, dass Versandkosten anfallen, ergeben sich diese direkt aus der jeweiligen Darstellung.

2. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit der Zahlung per Überweisung, Sofortüberweisung, Paypal oder Kreditkarte.

3. Die Zahlung des vereinbarten Entgeltes ist mit Abschluss des Vertrages (Vorkasse) fällig.

4. Die Vergütung ist, sofern nicht im Rahmen des Vertrages anderweitig vereinbart (insbesondere „Vorkasse“), in vollem Umfang bei Abnahme fällig.

5. Der Auftraggeber kommt ohne weitere Erklärungen des Auftragnehmers 14 Tage nach der Abnahme in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat.

6. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Auftraggeber ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, soweit dies nicht im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mangelbeseitigung) steht. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der Arbeiten geltend zu machen, wenn der Auftraggeber fällige Zahlungen nicht geleistet hat und der fällige Betrag (einschließlich etwaig geleisteter Zahlungen) in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert der – mit Mängeln behafteten – Leistungen steht.

§ 10 – Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Auftragnehmers oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet der Auftragnehmer nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder soweit der Auftragnehmer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat. Der Schadensersatzanspruch für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein anderer der in S. 1 oder S. 2 aufgeführten Fälle gegeben ist.

(2) Die Regelungen des vorstehenden Abs. 1 gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Haftung für Verzug bestimmt sich jedoch nach § 11 dieser Bedingungen, die Haftung für Unmöglichkeit nach § 12 dieser Bedingungen.

(3) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

§ 11 – Verzugshaftungsbegrenzung, höhere Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen

(1) Ist die Nichteinhaltung von Fristen auf höhere Gewalt, z.B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, oder auf ähnliche, nicht vom Auftragnehmer zu vertretende Ereignisse, z.B. Streik oder Aussperrung, zurückzuführen, verlängern sich die Fristen um die Zeiten, während derer das vorbezeichnete Ereignis oder seine Wirkungen andauern.

(2) Der Auftragnehmer haftet bei Verzug mit der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Auftragnehmers oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. In anderen Fällen des Verzugs wird die Haftung des Auftragnehmers für den Schadensersatz neben der Leistung auf insgesamt 10 % und für den Schadensersatz statt der Leistung (einschließlich des Ersatzes vergeblicher Aufwendungen) auf insgesamt 20 % des Wertes der Lieferung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind – auch nach Ablauf einer dem Auftragnehmer etwa gesetzten Frist zur Leistung – ausgeschlossen. Die Beschränkung gilt nicht bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein weiterer Fall nach S. 1 dieses Abs. (2) gegeben ist. Das Recht des Auftraggebers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

§ 12 – Begrenzte Haftung bei Unmöglichkeit

1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, haftet der Auftraggeber in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Auftragnehmers oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. In anderen Fällen der Unmöglichkeit beschränkt sich der Anspruch des Auftraggebers auf Schadensersatz neben und/oder statt der Leistung einschließlich des Ersatzes vergeblicher Aufwendungen insgesamt auf 20 % des Wertes der Lieferung.

2. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers wegen Unmöglichkeit der Lieferung sind – auch nach Ablauf einer dem Auftragnehmer etwa gesetzten Frist zur Leistung – ausgeschlossen. Die Beschränkung gilt nicht bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

3. Der Schadensersatzanspruch für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein anderer Fall nach S. 1 gegeben ist. Das Recht des Auftraggebers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

§ 13 – Vertretenmüssen des Rücktritts

Der Auftraggeber kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag nur zurücktreten, wenn der Auftragnehmer die Pflichtverletzung zu vertreten hat. (Im Falle von Mängeln gelten statt des vorstehenden Satzes jedoch die gesetzlichen Voraussetzungen des Rücktritts.) Der Auftraggeber hat sich bei Pflichtverletzungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung des Auftragnehmers zu erklären, ob er wegen der Pflichtverletzung vom Vertrag zurücktritt oder auf die Leistung besteht.

§ 14 – Verjährung

(1) Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln – gleich aus welchem Rechtsgrund – beträgt ein Jahr.

(2) Die Verjährungsfrist nach Abs. 1 gilt jedoch mit folgender Maßgabe:

a) Die Verjährungsfrist gilt generell nicht im Falle des Vorsatzes oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder soweit der Auftragnehmer eine Garantie für die Beschaffenheit der Leistungen übernommen hat.

b) Die Verjährungsfrist gilt auch nicht bei Bauwerken oder einem Werk, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht.

c) Die Verjährungsfrist gilt für Schadensersatzansprüche zudem nicht bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung, im Falle – nicht in der Erbringung einer mangelhaften Werkleistung bestehender – schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, in den Fällen einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz. Soweit in dieser Bestimmung von Schadensersatzansprüchen gesprochen wird, werden auch Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen erfasst.

(3) Die Verjährungsfrist beginnt bei allen Schadensersatzansprüchen mit der Abnahme.

(4) Soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verjährungsbeginn, die Ablaufhemmung, die Hemmung und den Neubeginn von Fristen unberührt.

(5) Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für Schadensersatzansprüche, die mit einem Mangel nicht im Zusammenhang stehen.

(6) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

§ 15 – Aufrechnungsbeschränkung

Eine Aufrechnung gegenüber einer Forderung des Auftragnehmers mit eigenen Ansprüchen des Auftraggebers ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist oder die dem Auftraggeber nach seiner schlüssigen substantiierten Behauptung gerade aus diesem Geschäft zu stehen, für das die jeweilige Forderung geltend gemacht wird. Ein Zurückbehaltungsrecht aus früheren oder anderen Geschäften als dem gegenständlichen Vertragsverhältnis kann nicht geltend gemacht werden. Die Abtretung von Ansprüchen bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Auftragnehmers.

§ 16 – Teilleistungen

Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Auftraggeber zumutbar sind.

§ 17 – Datenschutz

1. Personenbezogene Daten werden vom Vertragspartner erhoben und gespeichert, wenn der Vertragspartner der Dobaro GmbH diese im Zuge der Durchführung des Vertrages freiwillig mitteilt. Die mitgeteilten Daten werden ausschließlich zur Erfüllung und Abwicklung des Vertrages unter Berücksichtigung des Bundesdatenschutzgesetztes (BDSG) sowie dem Telemediengesetz (TMG) verwendet. Es wird darauf hingewiesen, dass die Datenübertragung im Internet – so zum Beispiel bei der Kommunikation per E-Mail – Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist in diesem Sinne nicht möglich. Die vom Vertragspartner übermittelten personenbezogenen Daten einschließlich der Adresse und E-Mail – Adresse werden nicht ohne ausdrückliche und jeder Zeit widerrufliche Einwilligung an Dritte weitergegeben. Eine Weitergabe an Dritte kann jedoch im Rahmen der Vertragsabwicklung der Gestalt erfolgen, das zum Beispiel die Weitergabe der Daten zum Zwecke der Leistung an das von Dobaro GmbH beauftragte Unternehmen erfolgen muss. Die Weitergabe der Daten umfasst dabei jeweils lediglich solche Daten, die zur Erreichung des Vertragszweckes notwendig sind. Weiterhin kann es bei Zahlungsstörungen dazu kommen, dass eine Forderung an ein Inkassounternehmen abgetreten wird. Die jeweils weitergegebenen Daten dürfen jedoch von den Dienstleistern ausschließlich zu dem Zweck verwendet werden, zu dem die Weitergabe erfolgte. Darüber hinaus findet eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte nicht statt, es sei denn, dass Dobaro GmbH dazu gesetzlich verpflichtet ist oder zuvor eine dementsprechende Einwilligung erteilt wurde.

2. Personenbezogene Daten, die nur zur Abwicklung des Vertrages mitgeteilt wurden, werden zunächst nach vollständiger Vertragsabwicklung gesperrt und sodann nach Ablauf etwaiger steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften gelöscht, wenn nicht ausdrücklich einer darüber hinausgehenden Datenverwendung zugestimmt wurde. Aus handels- und steuerrechtlichen Gründen kann eine Speicherung von derzeit bis zu 10 Jahren notwendig sein.

3. Nach den einschlägigen gesetzlichen Regelungen hat der Vertragspartner das Recht, jederzeit ohne Angabe von Gründen kostenfrei Auskunft über die von ihm gespeicherten Daten zu erlangen. Daneben besteht gegebenenfalls ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung der Daten, wenn die Voraussetzungen hierfür vorliegen. Darüber hinaus hat der Vertragspartner das Recht, die erteilte Einwilligung zur Datenerhebung und Verwendung jederzeit ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der personenbezogenen Daten des Vertragspartner, bei Auskünften, Berichtigung, Sperrung oder Löschung von Daten, ist Dobaro GmbH entweder postalisch oder unter info@dobaro.com erreichbar.

§ 18 – Verwendung der E-Mail-Adresse für die Zusendung von Direktwerbung

Soweit Sie nicht widersprochen haben, nutzen wir Ihre E-Mail-Adresse, die wir im Rahmen des Verkaufes einer Ware oder Dienstleistung erhalten haben für die elektronische Übersendung von Werbung für eigene Waren oder Dienstleistungen, die denen ähnlich sind, die Sie bereits bei uns erworben haben. Sie können dieser Verwendung Ihrer E-Mail-Adresse jederzeit durch eine Mitteilung an uns widersprechen. Die Kontaktdaten für die Ausübung des Widerspruchs finden Sie im Impressum. Sie können auch den dafür vorgesehenen Link in der Werbeemail nutzen. Hierfür entstehen keine anderen als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen.

§ 19 – Anwendbares Recht und Gerichtsstand

1. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts. Ist der Kunde Verbraucher, so sind von dieser Rechtswahl die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Landes ausgenommen, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

2. Gerichtsstand ist Hameln, wenn der Besteller Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich – rechtlichen Sondervermögens mit Sitz in Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland ist. Gleiches gilt gegenüber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb von Deutschland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Der Anbieter ist auch berechtigt, vor dem Gericht zu klagen, welches für den Sitz oder eine Niederlassung des Kunden zuständig ist.

3. Sollten Einzelbestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist einvernehmlich durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der fortgefallenen Bestimmungen entspricht. Dies gilt entsprechend, wenn diese Bedingungen insgesamt unwirksam sind.

Stand: 10/2017

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